RECHTLICHE DIENSTLEISTUNGEN

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt im Allgemeinen die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

  • Vertragsverhältnisse – Ausarbeitung, Änderung, , Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Prozessagenda
  • Arbeitsinspektion und Kontrollausführung
  • Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitern
  • Beschäftigung durch Agentur- und Mitarbeiterleasing
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